
Unter argumentum lege non distinguente versteht man das juristische Argument, dass ein bestimmtes Gesetz oder ein Rechtssatz nicht unterscheidet und daher der zu entscheidende Fall nicht anders zu behandeln ist, als ein bestimmter anderer Fall mit abweichendem Sachverhalt. == Literatur == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_lege_non_distinguente
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